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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Firma Honetschläger Ges.m.b.H., FN 186122i des Landesgerichtes Wels, Dr.-F.-Arming-Straße 5, 4600 Wels.
Reklamationen und Beanstandungen jeder Art sind an die Firma Honetschläger zu richten.
2. Geltungsbereich
Sämtlichen Verträgen mit der Firma Honetschläger, welche über das Internet oder sonstige Online-Dienste zustande kommen, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets der schriftlichen ausdrücklichen Zustimmung der Firma Honetschläger. Mündliche Nebenabreden sind jedenfalls rechtsunwirksam. Auch das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bedarf selbst der Schriftform.
3. Gefahrtragung
Der Besteller ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Waren mit einer verkehrsüblichen Versendungsart (Bahn oder Post, Flugzeug oder Schiff) an ihn geliefert werden. Die Preisgefahr geht daher auf den Kunden über, sobald die Ware von der Firma Honetschläger dem jeweiligen Transporteur übergeben wurde, unabhängig davon, dass im Einzelfall die Firma Honetschläger die Transportkosten übernommen hat.
Allfällige Beanstandungen wegen Transportschäden sind vom Kunden somit direkt gegenüber dem jeweiligen Transporteur direkt geltend zu machen und trifft die Firma Honetschläger keinerlei Haftung.
Bei Sendungen des Kunden an die Firma Honetschläger trägt der Kunde jegliches Risiko, insbesondere auch das Transportrisiko, bis zu dem Zeitpunkt, als die Ware bei der Firma Honetschläger nachweislich übernommen wurde.
4. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 20 %. Zahlung hat binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Skontoabzug zu erfolgen.
5. Gewährleistung
Bei beiderseitigen Handelskäufen trifft den Kunden die kaufmännische Rügepflicht gem. § 377, 378 HGB.
Qualitätsmängel, Quantitätsmängel, Art- oder Gattungsmängel sind, sofern diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch bis längstens einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der Firma Honetschläger Ges.m.b.H. geltend zu machen.
Die Mängelanzeige hat die einzelnen Mängel genau zu bezeichnen.
Bei berechtigten Beanstandungen wird die Firma Honetschläger im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zunächst verbessern (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), oder sofern dies nicht möglich oder untunlich ist, die Ware austauschen.
Verbesserung oder Austausch werden in angemessener Frist von der Firma Honetschläger, bewerkstelligt.
Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für die Firma Honetschläger mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung (angemessene Minderung des Entgelts) oder - sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt - das Recht auf Wandlung (Aufhebung des Vertrages und Rückabwicklung).
Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl Nr. 1979/140 idgF entfällt die unverzügliche Rügeverpflichtung. Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen, Sohin 2 Jahre für bewegliche Sachen und 3 Jahre für unbewegliche Sachen, gerichtlich geltend zu machen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen wird verwiesen.
Über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus gehende weitere Garantieansprüche seitens des Kunden bestehen nicht.
6. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Die Firma Honetschläger behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich allfälliger Zinsen und Kosten vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verkaufen, zu verpfänden, oder auf sonstige Art und Weise an dritte Personen zu übertragen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Firma Honetschläger hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen. Sämtliche Kosten und Barauslagen, die zur Geltendmachung des Eigentumsrechts von der Firma Honetschläger notwendig sind oder vorsorglich aufgewendet werden müssen, sind vom Kunden unverzüglich zu ersetzen und hat dieser die Firma Honetschläger diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
Bei Reparaturen ist die Firma Honetschläger berechtigt, den zu reparierenden Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Reparaturpreises zuzüglich Zinsen und allfälliger Kosten zurückzubehalten.
7. Rücktrittsrecht
Konsumenten, das sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl Nr. 1979/140 idgF, sind berechtigt, binnen einer Frist von 7 Werktagen (wobei der Samstag nicht als Werktag zählt), gerechnet ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher, zurück zu treten. Es genügt, die schriftliche Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.
Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug die Firma Honetschläger die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen rückzuerstatten und einen allfällig vom Verbraucher geleisteten notwendigen und nützlichen Aufwand auf die Sache zu ersetzen, der Verbraucher die Ware zurück zu stellen und der Firma Honetschläger, ein angemessenes Entgelt für die Benutzung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Verminderung des Wertes zu zahlen.
Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung in Folge Vertragsrücktritt selbst zu tragen.
Allfällige Schadenersatzansprüche der Firma Honetschläger, bleiben unberührt.
8. Zustimmung zur Verwendung Personenbezogener Daten
Die Firma Honetschläger, ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl Nr. I 1999/165 idgF, die für die Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet unter keinen Umständen statt.
9. Anwendbares Recht
Sämtliche Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma Honetschläger, auch dann wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der Firma Honetschläger.
Die Firma Honetschläger kann jedoch auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen.
11. Haftungsausschluss
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12. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Vertrages und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommende, von den Vertragsteilen einvernehmlich festzulegende neue Regelung zu ersetzen.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Konsumentenschutzgesetz, BGBl 1979/140 idgF.
